| Sie befinden sich hier: | ||||
|
Service im Überblick |
|||
|
Handwerkskammer in Johannes-Kepler-Str. 14 E-Mail straubing@hwkno.de |
Weiterbildungsstipendium Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung "Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung" gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer "Karriere mit Lehre" mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung. Wer kann gefördert werden? Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel - berufsbegleitende Maßnahmen:
Wie hoch und wie lange wird gefördert? Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.000 Euro für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 6.000 Euro. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent der Kosten pro Maßnahme, schmälert aber nicht Ihren Gesamtförderungsbetrag von 6.000 Euro.
Ansprechpartner in allen Fragen des Weiterbildungsstipendiums ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eines Bewerbers eingetragen war. Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus. Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 1. Januar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 30. November des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare gibt es bei der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht. Downloads Informationsbroschüre Weiterbildungsstipendium Richtlinien des BMBF |
|||



